+enc

Selbstverständnis und Grundvereinbarung

 

 

 

 

 

 

 

 

1.     +enc ist ein Netzwerk von Gemeinschaften in Europa

 

  • ökumenische oder konfessionelle Gemeinschaften (die meisten der konfessionellen Gemeinschaften sind katholisch geprägt)

 

·        Gemeinschaften des “Dritten Weges”: weder Gemeinden, noch Orden, sondern ein “dritter” Weg der Umsetzung des biblischen Ideals der christlichen Gemeinschaft. Die Gemeinschaften des „Dritten Weges“ bemühen sich, wie viele andere christliche Gemeinschaften davor, dem Beispiel der Urkirche (vgl. aus Apg 2 und 4) zu folgen.

 

·        Diese Gruppen teilen Gemeinsame Werte – und haben doch verschiedene Schwerpunkte und ein verschiedenes „Aussehen“.

 

 

2.     Der Zusammenhang zwischen RELAY and +enc

 

2.1. RELaY ist ein Europäisches Netzwerk das sich vier Ziele einsetzt: die Versöhnung (Reconciliation) unter den Christen, die Neu-Evangelisierung (Evangelisation) Europas, die Ausbildung von Laien-Leitern (Lay-Leadership) und (and) die Mobilisierung der Jungen Generation (Youth) für die Verkündigung des Evangeliums (oder: die Arbeit im Reich Gottes)

 

2.2. +enc ist ein Netzwerk von Europäischen Gemeinschaften, die sich nach besten Kräften für die Werte und die Vision von RELaY einsetzen. Obwohl +enc auch eine eigenständige Institution ist, spielt +enc im Rahmen von RELaY eine wichtige Rolle. Ein Großteil der personellen und finanziellen Ressourcen von RELaY wird von den +enc Gemeinschaften eingebracht. Viele der RELAY Aktivitäten führen mindestens indirekt wiedrum zur Gründung neuer Gemeinschaften.

 

 

3.     Das Ziel von +enc

 

  • Die +enc Gemeinschaften wollen einander in ihrer Berufung unterstützen.
  • Sie gründen miteinander neue Gemeinschaften des „Dritten Weges“.
  • Sie arbeiten miteinander für die Neuevangelisierung unseres Kontinents.
  • Sie helfen mit die Kirchen auf die Wiederkunft des Herrn vorzubereiten.

 

 

4.     Die 7 gemeinsamen Werte der +enc Gemeinschaften 

 

Nur Gemeinschaften, die die 7 „Cs“ für sich wenigstens als klare Zielvorgabe annehmen und eine ökumenische Ausrichtung haben, können aufgenommen werden.

 

1.     Christ-centered - Christus im Mittelpunkt

  • Die Persönliche Bekehrung der Mitglieder ist ein Eintrittskriterium.
  • Ein bibelorientierter Lebensstil prägt die einzelnen und die Gemeinschaft.
  • Der Lobpreis und die Anbetung (worship) steht im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens.

 

2.     Charismatic - Charismatische Spiritualität

  • Wir suchen die Führung des Heiligen Geistes für den einzelnen und die Gemeinschaft.
  • Wir ermutigen die Mitglieder ihre natürlichen wie charismatischen Gaben, die sie von Gott empfangen haben, zu entdecken und auszuüben.

 

3.     Called - Berufung

  • Jede Gemeinschaft lebt aus einer einzigartigen Berufung Gottes.
  • Diese Berufung macht es uns möglicht verbindlich in unseren Beziehungen miteinander zu leben, treu zur Vision und den Werten der Gemeinschaft zu stehen und für den Dienst in der Gemeinschaft verfügbar zu sein.

 

4.     Committed - Verbindlichkeit

  • Die praktische Verbindlichkeit ist die Antwort auf Gottes Ruf. Verbindlichkeit kennzeichnet unseren liebevollen Umgang miteinander, unsere engagierte Teilnahme am gemeinsamen Leben, an den Versammlungen, an den Kleingruppen, unsere praktische Umsetzung der gemeinschaftlichen Unterweisung, unsere Beteiligung an den Diensten, an der finanziellen Verantwortung für die Gemeinschaft („Prinzip des Gebens“) und unsere Kooperation mit den Leitern.

 

5.     Caring – Liebevolle Versorgung

  • Der Stil des Gemeinschaftslebens soll so angelegt sein, dass die Mitglieder und die Menschen außerhalb, denen wir dienen, geistlich wachsen können, psychisch und physisch nach Möglichkeit  heil werden und als Persönlichkeiten, entsprechend dem Willen Gottes für ihr Leben Entfaltung finden.  
  • Die verschiedenen Lebensstände und Lebensalter sollen alle in der Gemeinschaft einen guten Platz finden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Freisetzung der nächsten Generation.
  • Der Dienst der Seelsorge (Forum Internum) und der Dienst der  Leiterschaft (Forum Externum) sollen dabei helfen.

 

6.     Connected – Verbindung nach außen

  • Wir ermutigen zu gesunden Beziehungen gegenüber den Verwandten, den Freunden, den Nachbarn und ggenüber der gesellschaftlichen Umgebung
  • Die Gemeinschaften wissen sich den Herkunftskirchen und Gemeinden ihrer Mitglieder verbunden und unterhalten geordnete Beziehungen zu den kirchlichen Leitungsorganen. Jedes „Elitedenken“ ist uns fremd.

 

7.     Commissioned – Sendung nach außen

  • Aus der Verantwortung für den Leib Christi und die weltliche Gesellschaft wissen sich die Gemeinschaften berufen zu einem Fünf-fachen-Dienst, indem sie apostolisch, prophetisch, evangelistisch, pastoral and durch Lehrdienste wirken (vgl. Eph 4, 14.15). Es ist unter anderem ein Dienst an der Vorbereitung der Kirchen auf die Wiederkunft Jesu.

     

     Die Ökumenische Ausrichtung

Die Gemeinschaften wissen sich der Sorge um die Einheit des Leibes Christi verpflichtet. Gemeinschaften, die keine Bereitschaft zur ökumenischen Versöhnung haben, können auf Dauer den Weg von +enc nicht mitgehen.

 

 

5.     Die 7 Prinzipien des Netzwerks

 

5.1.                      Autonomie: Jede Gemeinschaft bleibt eigenständig und regiert sich selbst.

 

5.2.                      Interdependenz: die Gemeinschaften sind nicht unabhängig von einander, sondern miteinander verbunden. Sie ergänzen einander und dienen einander jeweils mit ihren besonderen Gaben.

 

5.3.                      Subsidiarität: Jede der Gemeinschaftsebenen in +enc sorgt in Eigeninitiative für sich selbst: die lokale Einzelgemeinschaft, das nationale Netzwerk, die Internationale/Europäische Ebene. Die übergeordneten Ebenen sollen im Prinzip jeweils nur jene Aufgaben übernehmen, die von der zuvor geordneten Ebene selbst nicht wahrgenommen werden können.

 

5.4.                      Solidarität: Es gibt eine familiäre Verantwortung füreinander. Die einzelne Gemeinschaft soll über ihren eigenen Interessen die Bedürfnisse der anderen Gemeinschaften im nationalen und internationalen Netzwerk nicht vergessen.

 

5.5.                      Balance zwischen West und Ost: +enc besteht von Anfang an aus Gemeinschaften aus Ost- und aus Westeuropa. Dies bedeutet gegenseitige Befruchtung durch den Reichtum unserer unterschiedlichen kulturellen Herkunft. Die Balance zwischen beiden Teilen Europas ist uns sehr wichtig.

 

5.6.                      Beziehung vor Aktivität: +enc versteht sich als eine geistliche „Familie“. Enge Beziehungen untereinander bestimmen das Netzwerk. So wichtig Dienste nach außen auch sind, es gilt das Prinzip des Vorranges der Beziehungen.

 

5.7.                      Von unten - nach oben: Aufgrund der Beziehungsorientierung versteht sich +enc nicht als  hierarchisch strukturierte Befehls-Pyramide, sondern als ein Beziehungs-Netzwerk, das von unten nach oben strukturiert ist. Dementsprechend wollen wir mit so wenig Institution wie möglich auskommen.

 

 

6.     Die Formen der Mitgliedschaft bei +enc

 

6.1.                     Die Voll-Mitgliedschaft:

  • ist für einzelne Personen nur über ihre Mitgliedschaft in einer lokalen Gemeinschaft möglich
  • Nur solche Gemeinschaften, die die 7 „Cs“ für sich wenigstens als klare Zielvorgabe annehmen und die eine Haltung der ökumenischen Versöhnung einnehmen können bei +enc aufgenommen werden.
  • Es bedarf der Befürwortung durch das europäische Netzwerk. Wenn diese Gemeinschaft in das Nationale Netzwerks integriert ist, bedarf es auch der Befürwortung durch den entsprechenden Nationalen Rat.
  • Es bedarf der Zustimmung durch eine qualifizierte Mehrheit (2/3) der Mitglieder der Gemeinschaft.
  • Alle Bedingungen der vorläufigen Mitgliedschaft gelten nun auf Dauer.

 

6.2.                    Vorläufige Mitgliedschaft (Provisional Membership)

  • Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft bei +enc anstreben müssen zunächst eine Prüfungszeit von 3 Jahren übernehmen.
  •  Der Status der “Vorläufigen Mitgliedschaft” bedarf eines Mehrheitsvotum (51%) durch die verbindlichen Mitglieder.
  • Die Leiter der Gemeinschaft sollen nach Möglichkeit alle an den jährlichen +enc Leiterkonferenzen teilnehmen und sind ermutigt das COLT Trainingsprogramm in irgendeiner Form zu absolvieren.
  • Die Gemeinschaft beteiligt sich nach Möglichkeit an einem entsprechenden Nationalen Netzwerk.
  • Die Gemeinschaft beteiligt sich mit 3% ihres jährlichen Netto-Einkommens an dem nationalen und europäischen +enc Budget.
  • Auf Einladung kann ein ACTS-Team[1] helfen die Stärken und Schwächen der Gemeinschaft zu erkennen und die Werte der „7 Cs“ besser umzusetzen.

 

6.3.                    Gemeinschaften in Entwicklung (Emerging Communities)

  • An +enc interessierte Gruppen, die sich noch nicht im Stande fühlen, um den Kriterien der “Vorläufigen Mitgliedschaft” zu entsprechen oder die essentiellen Elemente einer Gemeinschaft noch nicht ausreichend etabliert haben, können den Status einer „Gemeinschaft in Entwicklung“ („Emerging Community“) annehmen.
  • Auch ihre Leiter sind eingeladen an den jährlichen +enc Leiterkonferenzen teilzunehmen und das COLT Trainingsprogramm in irgendeiner Form zu absolvieren.
  • Von den „Gemeinschaften in Entwicklung“ wird kein fixer finanzieller Beitrag erwartet, sie sind jedoch zur freiwilligen finanziellen Beteiligung als Zeichen der Zugehörigkeit ermutigt.
  • Normalerweise können Gruppen in diesem Status nur für die Dauer von maximal drei Jahren verbleiben. Nach diesen drei Jahren sollen die Gruppen sich für die „Vorläufige“ oder die „Assoziierte“ Mitgliedschaft“ zu entscheiden.

 

6.4.                    Assoziierte Mitgliedschaft (Associated Membership)

·        Mit dem Votum der eigenen Gemeinschaft und der Zustimmung des Europäischen Netzwerkes (ggf. auch den Nationalen Netzwerkes) können Gemeinschaften Assoziierte Mitglieder von +enc werden.

·        Assoziierte Mitglieder sind zur Teilnahme an nahezu allen Aktivitäten von +enc eingeladen, haben jedoch bei Entscheidungsprozessen kein Stimmrecht.

·        Auch bei den Assoziierten Mitgliedern ist kein fixer finanzieller Beitrag vorgeschrieben.

 

6.5.                    Der Austritt aus +enc

·        Die Beziehungen unter den Mitgliedsgemeinschaften in +enc sind auf Dauer, auf  gegenseitige Treue und Bewährung hin angelegt.

·        Dennoch bewirkt die Mitgliedschaft bei +enc den Eintritt in einen freien Zusammenschluss von Gemeinschaften und dementsprechend kein Bundesverhältnis der Gemeinschaften untereinander.

·        Alle Gemeinschaften sind frei, +enc auch wieder zu verlassen, freilich nicht, ohne diesen zuvor gründlich geprüft zu haben.

 

 

7.     Das Nationale Netzwerk von +enc

 

7.1.                     Für die Entwicklung von Gemeinschaften und ihre Effektivität in Kirche und Gesellschaft ist der Zusammenschluss dieser Gemeinschaften in Form eines nationalen Netzwerks von großem Vorteil. +enc hat die Entwicklung solcher Netzwerke stets unterstützt.

 

7.2.                     Deshalb soll die „nationale Ebene“ auch  primärer Bezugspunkt der Zusammengehörigkeit und Zusammenarbeit der +enc Gemeinschaften sein.

 

7.3.                     +enc ist bestrebt die bereits bestehenden Strukturen in einer Nation zu ehren und – falls erwünscht - zu integrieren. Falls die +enc Gemeinschaften innerhalb einer Nation bereits Mitglieder eines Gemeinschaftsnetzwerkes sind, soll dieses bestehende Netzwerk insgesamt zur Mitarbeit bei +enc eingeladen werden. In diesem Fall ist es nicht Absicht von +enc ein eigenes neues Nationales Netzwerk aufzubauen. Vielmehr werden der Name, die gewohnheitsmäßigen Ordnungen, Strukturen und Grundregeln des bereits existierenden Netzwerks respektiert und übernommen, sofern sie mit den Ordnungen von +enc kompatibel sind.

 

7.4.                     Falls sich die Mehrheit der Gemeinschaften innerhalb eines bereits bestehenden Nationalen Netzwerks gegen die Aufnahme bei +enc ausspricht, …

(1) kann entweder provisorisch ein eigenes nationales +enc Netzwerk eingerichtet werden, oder

(2) die einzelnen zu +enc gehörenden Gemeinschaften bleiben im bestehenden Netzwerk und arbeiten für die +enc Belange direkt mit der Europäischen Ebene zusammen.

 

7.5.                     Falls innerhalb eines Netzwerks, das sich mehrheitlich für +enc entscheidet, soll jenen  Gemeinschaften, die den Beitritt zu +enc ablehnen, falls erwünscht, eine andere Formen der Zusammenarbeit mit +enc angeboten werden.

 

7.6.                     Falls einzelne +enc Gemeinschaften für sich die Zugehörigkeit zu einem bereits bestehenden Netzwerk aus gerechten Gründen nicht sehen können, kann ihnen die direkte Verbindung  zur internationalen Ebene ermöglicht werden. Jedoch auch in diesem Fall ist die Einbindung dieser Gemeinschaften in ein nationales Netzwerk wünschenswert, selbst wenn dieses Netzwerk nicht Teil von +enc sein sollte.

 

7.7.                     Falls in einer bestimmten Nation überhaupt kein Netzwerk existiert bzw. sich auch längerfristig keine Integration zwischen +enc und dem einem bestehenden Netzwerk ergibt, sollen die +enc Gemeinschaften ihr eigenes Nationales Netzwerk einrichten.

 

7.8.                     Falls in einem Land mehrere Netzwerke bestehen und die +enc Gemeinsschaften sich auf diese verteilen, soll nach Prozessen einer Zusammenführung dieser Netzwerke getrachtet werden. Falls dies für absehbare Zeit nicht realistisch ist, sind von Land zu Land verschiedene Lösungen entsprechend der bereits genannten Prinzipien zu suchen.

 

7.9.                     Ziel der Zusammenarbeit der +enc Gemeinschaften innerhalb einer Nation ist, entsprechend der Entwicklung der einzelnen Gemeinschaften die:

-         verbindliche Beziehungen und intensive Zusammenarbeit unter den Gemeinschaften,

-         gegenseitige Unterstützung gemäß ihrer geistlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten

-         pastorale Umsetzung der gemeinsamen Werte von +enc unter den kulturellen und kirchlichen Gesichtspunkten des jeweiligen Landes – wobei keine völlig einheitliche Sicht in allen Lehrfragen erforderlich ist.

-         Durchführung von gemeinsamen Ausbildungsprogrammen

-         gemeinsame Vertretung der +enc Gemeinschaften gegenüber den Kirchen und der Gesellschaft

-         gemeinsamen Außendienste der +enc Gemeinschaften im jeweiligen Land.

 

7.10.               Die Leitung des Nationalen Netzwerks liegt bei einem Nationalen Rat, der über all diese Verantwortungen entscheidet. Jede Gemeinschaft entsendet 2 Repräsentanten in den Nationalen Rat. Für jeweils 3 Jahre werden mindestens 2 Nationale Koordinatoren gewählt, die dem Rat vorstehen. Der Rat entsendet 2 Repräsentanten in den Europäischen Rat.

 

7.11.                Es ist die Aufgabe der Leiter in den +enc Gemeinschaften den Mitgliedern ein Bewusstsein der Zugehörigkeit zur Nationalen Ebene zu vermitteln.

 

7.12.               Wir ermutigen die +enc Gemeinschaften die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaften und Gruppen im Land zu suchen, die zwar nicht zu +enc gehören, jedoch die Werte von +enc im Wesentlichen teilen. Auf diese offenen Beziehungen und freien Koalitionen um der Sache willen legen wir in +enc sehr viel Wert. Daneben kann so auch die Tür für einen späteren Anschluss solcher Gruppen an +enc offen gehalten werden.

 

7.13.               Die Nationalen Netzwerke von +enc sollen sich um intakte Beziehungen mit den jeweiligen kirchlichen Leitungsorganen, den Erneuerungsbewegungen und den ökumenischen Initiativen und Institutionen bemühen. Sie sollen in Einmütigkeit mit diesen für das Reich Gottes arbeiten. Dies erfordert nicht, dass die +enc Gemeinschaften automatisch alles gutheißen, wofür die jeweiligen Obrigkeiten und Organisationen im Detail eintreten.

 

 

8.     Das Europäische Netzwerk von +enc

 

8.1.                    Alle Gemeinschaften zusammen bilden das Europäische Netzwerk. Das Netzwerk ist mehr als die Summe der Gemeinschaften. Die Führung durch den Heiligen Geist und  das gemeinsame Zeugnis für Christus bewirken die Identität als große Familie unter dem einen Vater.

 

8.2.                    Die Aufgaben des Europäischen Netzwerks:

-         Hilfestellung bei der Entwicklung Nationaler Netzwerke.

-         Sorge um entsprechende Kommunikation und gegenseitige Unterstützung zwischen den Nationalen Netzwerken.

-         Koordination europaweiter missionarischer Aktivitäten. 

-         Verbindung zu den Aktivitäten von RELaY.

-         Hilfestellung für lokale Gemeinschaften durch Gemeinschafts-Beratungs-Teams, falls diese Hilfe von Seiten des Nationalen Netzwerks aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

-         Organisation von verschiedenen Lehrprogrammen (z.B. COLT), um den Leiter der Gemeinschaften eine gemeinsame Vision und ein gemeinsames Verständnis für verschiedene Lehrfragen zu vermitteln.

-         Vertretung der Gemeinschaften auf der internationalen Ebene gegenüber den internationalen kirchlichen Leitungsstrukturen (z.B. Vatikan), gegenüber den internationalen Organisationen der charismatischen Erneuerung (z.B. ICCRS, ICC), gegenüber den europaweiten interkonfessionellen und ökumenischen Organisationen (z.B. Europäische Evangelische Allianz, Ökumenischer Weltrat der Kirchen) bzw. gegenüber den säkularen Institutionen auf Europäischer Ebene (z.B. EU)

-         Hilfestellung in den verschiedenen Regionen Europas bei der Umsetzung der „ökumenischen Perspektive“ von +enc

-         Hilfestellung beim Austausch der Ressourcen und Gaben zwischen den Gemeinschaften in den verschiedenen Regionen Europas.  

 

8.3.                     Die jährliche +enc Gemeinschaftsleiter Konferenz

·        Diese jährlich stattfindende Konferenz der Leiter der +enc Gemeinschaften ist das Herzstück des Netzwerks. Diese Konferenz ist für den Zusammenhalt von +enc so wichtig, dass alle Gemeinschaften aufgefordert sind mindestens durch einen Repräsentanten an der Konferenz teilzunehmen. Ein unbegründetes und unentschuldigtes Fernbleiben von dieser Versammlung während zwei aufeinander folgender Jahre stellt die weitere Mitgliedschaft einer Gemeinschaft bei +enc in Frage.

 

·        Diese Konferenz soll das Bewusstsein gemeinsamer Trägerschaft des Netzwerks durch die Gemeinschaften verankern. Im Rahmen der Zeiten des gemeinsamen Lobpreises, der Fürbitte, der gegenseitigen geistlichen Dienste, durch die Lehren, durch das prophetische Wort und den Austausch über Erkenntnisse und Erfahrungen sollen die familiären Beziehungen der Leiter untereinander gefördert  werden. In seltenen Fällen, immer dann, wenn fundamentale Veränderungen für +enc bevorstehen, wird die Konferenz auch zum Ort der Klärung und Entscheidungsfindung.

 

8.4.                     Der “+enc Rat” (“The +enc Council”

·        Jedes Nationale Netzwerk entsendet zwei Repräsentanten in den +enc Rat”. Länder mit mehr als 15 Mitgliedsgemeinschaften, können einen weiteren Repräsentanten in den +enc Rat” entsenden. Die Länder-Repräsentanten sind für eine Dienstperiode von 3 Jahren bestellt und treffen sich mindestens einmal im Jahr.

 

·        Die Aufgaben des +enc Rates

-         Entscheidung über das Arbeitsprogramms für den +enc Rat

-         das Entscheidungsgremium für sämtliche visionäre, lehrmäßige und strukturelle Richtungsentscheidungen, außer wenn fundamentalste Änderungen anstehen.  

-         das Entscheidungsgremium für die praktische Umsetzung der Beschlüsse, sofern dies nicht dem +enc Exekutiv Komitee überantwortet wurde.

-         überschaut die Entwicklung des Netzwerks,

-         entscheidet über alle Projekte und Versammlungen, v.a. auch über das Programm der jährlichen Gemeinschaftsleiter-Konferenz

-         bestellt das +enc Exekutiv Komitee, erteilt konkrete Arbeitsaufträge und überwacht deren Umsetzung.

-         entscheidet über das jährliche Budget entsprechend der Budgetvorlage durch den Finanz-Koordinator, nimmt die jährliche Budget-Abrechnung entsprechend des  Berichts der Rechnungsprüfer entgegen und spricht nach eingehender Prüfung die Entlastung des Finanz-Koordinators aus. 

-         Letzte Instanz zur Schlichtung von Konflikten zwischen Nationalen Netzwerken und für Konflikte zwischen lokalen Gemeinschaften für den Fall, dass diese nicht im Rahmen des zuständigen Nationalen Netzwerks gelöst werden konnten.

 

8.5.                     Das Exekutiv Komitee

8.5.1.  Die Mitglieder des +enc Rates wählen mit qualifizierter Mehrheit (2/3) einen Vorsitzenden und zwei Co-Vorsitzende, die sowohl dem +enc Rat, als auch dem Exekutiv Komitee sowie der jährlichen Leiterkonferenz vorstehen. Falls der Bedarf besteht kann der Europäische Rat mit einfacher Mehrheit (51%) darüber hinaus auch andere +enc Ämtern berufen: z.B.: Schatzmeister, Außenminister, Verwalter, Konferenzkoordinator, Studienleiter für COLT und andere Ausbildungsvorgänge, Koordinator für Kommunikation usw. Ihre Berufung gilt für 3 Jahre. Eine Wiederbestellung ist jederzeit möglich. Während ihres Dienstes können diese nicht gleichzeitig Repräsentanten ihrer Nationen sein.

 

Zusätzlich wählt der +enc Rat mit einfacher Mehrheit (51%) zwei Rechnungsprüfer, welche die Finanzgebarung von +enc zu prüfen haben.    

 

8.5.2.  Der Vorsitzende des Exekutiv Komitee ist der offizielle “Sprecher” von +enc. Er soll darauf achten, dass sowohl der +enc Rat, als auch das Exekutiv Komitee dem gesunden Wachstum von +enc dienen und ihre Arbeit gemäß des Selbstverständnisses und der Grundvereinbarungen verrichten. Er soll sicherstellen, dass die Strukturen von +enc entsprechend funktionieren und dass die einzelnen Gemeinschaften ihren Platz im Netzwerk finden. Er beruft die Treffen des +enc Rates ein und sorgt dafür, dass die notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Er bereitet die Arbeitstreffen des Exekutiv Komitees vor und stellt sicher, dass die Beschlüsse des Rates durch das Komitee praktisch umgesetzt werden. Er ist der Hauptrepräsentant von +enc nach außen und sorgt für guten Beziehungen zu den verschiedenen Kirchenleitungen, anderen Gruppierungen und gesellschaftlichen Organen.

 

8.5.3.  Die beiden Co-Vorsitzenden des +enc Rates bilden zusammen mit dem Vorsitzenden das Team der Europäischen Koordinatoren von +enc. Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden übernehmen sie alle seine Agenden.

 

8.5.4.  Die Verantwortungsbereiche des +enc Exekutiv Kommittes sind:

-         Planung und Administration der Konferenzen,

-         Planung und Administration der gemeinsamen +enc Projekte,

-         Anleitung und Begleitung der Arbeit der ACTS-Teams,

-         Verwaltung der europäischen Finanzen,

-         Kommunikation innerhalb des gesamten Netzwerks,

-         Vorletzte Instanz zur Schlichtung von Konflikten auf europäischer Ebene,

-         Repräsentanz von +enc nach außen auf internationaler Ebene.

-         Vorschlag für das Arbeitsprogramm des +enc Rates

-         Planung und Durchführung von COLT und anderen Ausbildungsprogrammen

 

8.5.5.  Die ACTS-Teams (Assistance+Consulting+Teaching+Support) verstehen sich als mobile Hilfsdienste beim Aufbau des Netzwerks. Sie kontaktieren Gruppen und ebnen ihnen den Weg zu +enc. Sie ermutigen, unterstützen und lehren diese Gemeinschaften und helfen beim Aufbau Nationaler Netzwerke. Die ACTS-Teams und ihre Teamleiter arbeiten unter der unmittelbaren Supervision des Vorsitzenden. Für ihre pastorale und apostolische Arbeit sind sie letztlich dem +enc Rat direkt verantwortlich.

 

8.5.6.  Der Ausbildungsleiter (Teaching Coordinator) ist verantwortlich für den Inhalt der Lehrkurse von +enc sowie für die entsprechenden Elemente der Bildungsprogramme (Arbeitsunterlagen für das Selbststudium, Mentoring, Aufbau von Studien- und Austauschgruppen, Formen der Rückmeldung und der Rechenschaft über die Absolvierung der Ausbildung, Elemente der Ausbildung im nationalen und regionalen Kontext, Aufbau spezieller Ausbildungsgruppen, u.s.w.). 

 

8.5.7.  Der Konferenz Koordinatior (Conference Coordinator) ist verantwortlich für alle  +enc Konferenzen. Er soll die entsprechenden Beschlüsse des +enc Rates bezüglich Programm, Form und Lokalität umsetzen. Der Konferenz Koordinator ist letztverantwortlich für alle praktischen Aspekte und arbeitet dabei eng mit dem +enc Administrator und den entsprechenden Konferenz-Teams zusammen.

 

8.5.8.  Der +enc Administrator steht dem Exekutiv Komitees für die praktischen Details der Administration von +enc zur Seite und ist dem Komitee für seine Arbeit auch direkt verantwortlich.

 

8.5.9.  Der Kommunikations Koordinator (Communications coordinator) sorgt für den entsprechenden Informationsfluss innerhalb von +enc, zwischen  den verschiedenen Nationalen Netzwerken, zwischen den Mitgliedern des +enc Rates, zwischen dem Konferenz Koordinator und den Konferenzteilnehmern. Der Kommunikations Koordinator versorgt die Mitgliedsgemeinschaften mit allen notwenigen Informationen über etwaige Entwicklungen in +enc. Er ist für seine Arbeit dem Exekutiv Komitee verantwortlich.

 

8.5.10.                   Der Finanz-Koordinator (Financial Coordinator)  ist verantwortlich für die jährliche Erstellung eines Budgetplanes, entsprechend der finanziellen Nöte und basierend auf die zu erwartenden Eingänge. Er überwacht die Buchhaltung. Für seine Finanzplanung benötigt er die Beratung mit allen Mitgliedern des Exekutiv Komitees, besonders den andauernden Austausch mit dem +enc Administrator. Für seine Arbeit ist er dem +enc Rat direkt rechenschaftspflichtig.

 

8.5.11.                   Die Finanzverwaltung von +enc.

·        Ab der „Vorläufigen Mitgliedschaft“ zahlen alle Gemeinschaften 3% ihres jährlichen Einkommens auf ein gemeinsames +enc Konto ein. Derzeit wird dieses Konto in Wien verwaltet.

 

·        Vom europäischen +enc Konto werden alle Zahlungen für die diversen +enc Aktivitäten geleistet, die sich nicht selbst tragen können: z.B.: Reisen der ACTS-Teams, finanzielle Aufwendungen der Mitglieder des +enc Rates, der Mitarbeiter des Exekutivs bzw. anderer Mitarbeiter, die im Auftrag des Exekutivs arbeiten, Sonderunterstützung für Konferenzteilnehmer usw.

 

·        Vom europäischen +enc Konto werden, in Rücksprache mit den zuständigen ACTS-Teams und auf Anweisung durch den Finanz-Koordinator bestimmte Aufwendungen für Nationale Aktivitäten bezahlt, falls noch kein Nationales Netzwerk etabliert ist.

 

·        Wenn in einem Land ein voll etabliertes Nationales Netzwerk besteht, werden die Finanzbeiträge dieser Gemeinschaften über ihr eigenes Nationales Netzwerk eingesammelt. Die Hälfte dieser Sammlung wird an das internationale Konto abgeliefert, die andere Hälfte für die Belange des Nationalen Netzwerks verwendet.

 

·        Falls das Nationale Netzwerk eines Landes die Arbeit von +enc finanziell nicht unterstützen will, die +enc Gemeinschaften dennoch in diesem Netzwerk mitarbeiten und dort auch bereits finanzielle Verantwortung mittragen, so sind von diesen Gemeinschaften nur eineinhalb Prozent (11/2 %) ihres Einkommens an +enc zu entrichten.

 

 

9.     Der Hilfsverein

 

·        Der Hilfsverein „+enc – Verein zur Förderung der christlichen Versöhnungsarbeit in Europa“ dient als internationaler Rechtsträger der Agenden von +enc.

 

·        Alle aktuellen Mitglieder im Europäischen Rat sind automatisch Mitglieder des Vereins und bilden die Generalversammlung. Die 3 aktuellen Europäischen Koordinatoren und der jeweilige Finanz-Koordinator bilden den Vorstand des Vereins.

 

·        Bis zur Errichtung dieses Vereins werden die Agenden von +enc über den Hilfsverein des Österreichischen Verbundes (+enc National Network for Austria) abgewickelt.

 

 



[1] Oft auch Apostolisches Team genannt.