|
Selbstverständnis und Grundvereinbarung |
1.
+enc ist ein Netzwerk von
Gemeinschaften in Europa
·
Gemeinschaften des “Dritten Weges”:
weder Gemeinden, noch Orden, sondern ein “dritter” Weg der Umsetzung des
biblischen Ideals der christlichen Gemeinschaft. Die Gemeinschaften des
„Dritten Weges“ bemühen sich, wie viele andere christliche Gemeinschaften
davor, dem Beispiel der Urkirche (vgl. aus Apg
·
Diese Gruppen teilen Gemeinsame
Werte – und haben doch verschiedene Schwerpunkte und ein verschiedenes „Aussehen“.
2.
Der Zusammenhang zwischen RELAY and
+enc
2.1.
RELaY ist ein Europäisches Netzwerk
das sich vier Ziele einsetzt: die Versöhnung (Reconciliation) unter den Christen, die Neu-Evangelisierung (Evangelisation) Europas, die
Ausbildung von Laien-Leitern (Lay-Leadership)
und (and) die Mobilisierung
der Jungen Generation (Youth)
für die Verkündigung des Evangeliums (oder: die Arbeit im Reich Gottes)
2.2.
+enc ist ein Netzwerk von
Europäischen Gemeinschaften, die sich nach besten Kräften für die Werte und die
Vision von RELaY einsetzen. Obwohl +enc
auch eine eigenständige Institution ist, spielt +enc im Rahmen von RELaY eine wichtige Rolle. Ein Großteil der
personellen und finanziellen Ressourcen von RELaY wird von den +enc Gemeinschaften eingebracht. Viele
der RELAY Aktivitäten führen mindestens indirekt wiedrum zur Gründung neuer
Gemeinschaften.
3.
Das
Ziel von +enc
4.
Die
7 gemeinsamen Werte der +enc Gemeinschaften …
Nur Gemeinschaften, die die
1.
Christ-centered - Christus im Mittelpunkt
2.
Charismatic - Charismatische Spiritualität
3.
Called - Berufung
4.
Committed - Verbindlichkeit
5.
Caring – Liebevolle Versorgung
6.
Connected – Verbindung nach außen
7.
Commissioned – Sendung nach außen
Die
Ökumenische Ausrichtung
Die
Gemeinschaften wissen sich der Sorge um die Einheit des Leibes Christi
verpflichtet. Gemeinschaften, die keine Bereitschaft zur ökumenischen
Versöhnung haben, können auf Dauer den Weg von +enc
nicht mitgehen.
5.
Die
7 Prinzipien des Netzwerks
5.1.
Autonomie:
Jede Gemeinschaft bleibt eigenständig und regiert sich selbst.
5.2.
Interdependenz: die Gemeinschaften sind nicht unabhängig von einander, sondern
miteinander verbunden. Sie ergänzen einander und dienen einander jeweils mit
ihren besonderen Gaben.
5.3.
Subsidiarität: Jede der
Gemeinschaftsebenen in +enc sorgt in
Eigeninitiative für sich selbst: die lokale Einzelgemeinschaft, das nationale
Netzwerk, die Internationale/Europäische Ebene. Die übergeordneten Ebenen
sollen im Prinzip jeweils nur jene Aufgaben übernehmen, die von der zuvor
geordneten Ebene selbst nicht wahrgenommen werden können.
5.4.
Solidarität: Es gibt
eine familiäre Verantwortung füreinander. Die einzelne Gemeinschaft soll über
ihren eigenen Interessen die Bedürfnisse der anderen Gemeinschaften im
nationalen und internationalen Netzwerk nicht vergessen.
5.5.
Balance zwischen West und Ost:
+enc besteht von Anfang an aus
Gemeinschaften aus Ost- und aus Westeuropa. Dies bedeutet gegenseitige
Befruchtung durch den Reichtum unserer unterschiedlichen kulturellen Herkunft.
Die Balance zwischen beiden Teilen Europas ist uns sehr wichtig.
5.6.
Beziehung vor Aktivität: +enc versteht sich als eine geistliche
„Familie“. Enge Beziehungen untereinander bestimmen das Netzwerk. So wichtig
Dienste nach außen auch sind, es gilt das Prinzip des Vorranges der
Beziehungen.
5.7.
Von unten - nach
oben: Aufgrund der
Beziehungsorientierung versteht sich +enc nicht als
hierarchisch strukturierte Befehls-Pyramide, sondern als ein Beziehungs-Netzwerk,
das von unten nach oben strukturiert ist. Dementsprechend wollen wir mit so
wenig Institution wie möglich auskommen.
6.
Die
Formen der Mitgliedschaft bei +enc
6.1.
Die Voll-Mitgliedschaft:
6.2.
Vorläufige
Mitgliedschaft (Provisional Membership)
6.3.
Gemeinschaften in
Entwicklung (Emerging Communities)
6.4.
Assoziierte
Mitgliedschaft (Associated Membership)
·
Mit dem Votum der eigenen
Gemeinschaft und der Zustimmung des Europäischen Netzwerkes (ggf. auch den
Nationalen Netzwerkes) können Gemeinschaften Assoziierte
Mitglieder von +enc werden.
·
Assoziierte Mitglieder sind zur Teilnahme an
nahezu allen Aktivitäten von +enc eingeladen, haben jedoch bei
Entscheidungsprozessen kein Stimmrecht.
·
Auch bei den Assoziierten Mitgliedern ist
kein fixer finanzieller Beitrag vorgeschrieben.
6.5.
Der Austritt aus
+enc
·
Die Beziehungen
unter den Mitgliedsgemeinschaften in +enc sind auf Dauer,
auf gegenseitige Treue und Bewährung hin
angelegt.
·
Dennoch
bewirkt die Mitgliedschaft bei +enc den Eintritt in einen freien Zusammenschluss von
Gemeinschaften und dementsprechend kein Bundesverhältnis der Gemeinschaften
untereinander.
·
Alle
Gemeinschaften sind frei, +enc auch wieder zu verlassen, freilich nicht, ohne
diesen zuvor gründlich geprüft zu haben.
7.
Das
Nationale Netzwerk von +enc
7.1.
Für die Entwicklung von Gemeinschaften und ihre
Effektivität in Kirche und Gesellschaft ist der Zusammenschluss dieser
Gemeinschaften in Form eines nationalen Netzwerks von großem Vorteil. +enc hat die Entwicklung solcher
Netzwerke stets unterstützt.
7.2.
Deshalb soll die „nationale Ebene“ auch primärer Bezugspunkt der Zusammengehörigkeit
und Zusammenarbeit der +enc Gemeinschaften sein.
7.3.
+enc ist
bestrebt die bereits bestehenden Strukturen in einer Nation zu ehren und –
falls erwünscht - zu integrieren. Falls die +enc Gemeinschaften innerhalb einer Nation bereits Mitglieder eines
Gemeinschaftsnetzwerkes sind, soll dieses bestehende Netzwerk insgesamt zur
Mitarbeit bei +enc eingeladen
werden. In diesem Fall ist es nicht Absicht von +enc ein eigenes neues Nationales Netzwerk aufzubauen. Vielmehr werden
der Name, die gewohnheitsmäßigen Ordnungen, Strukturen und Grundregeln des
bereits existierenden Netzwerks respektiert und übernommen, sofern sie mit den
Ordnungen von +enc kompatibel sind.
7.4.
Falls sich
die Mehrheit der Gemeinschaften innerhalb eines bereits bestehenden Nationalen
Netzwerks gegen die Aufnahme bei +enc ausspricht, …
(1)
kann entweder provisorisch ein eigenes nationales +enc Netzwerk eingerichtet werden, oder
(2)
die einzelnen zu +enc gehörenden Gemeinschaften bleiben im bestehenden Netzwerk
und arbeiten für die +enc Belange direkt mit der Europäischen Ebene zusammen.
7.5.
Falls innerhalb eines Netzwerks, das sich mehrheitlich für +enc entscheidet, soll jenen Gemeinschaften,
die den Beitritt zu +enc
ablehnen, falls erwünscht, eine andere Formen der
Zusammenarbeit mit +enc angeboten
werden.
7.6.
Falls einzelne +enc Gemeinschaften für sich die Zugehörigkeit zu einem bereits
bestehenden Netzwerk aus gerechten Gründen nicht sehen können, kann ihnen die
direkte Verbindung zur internationalen
Ebene ermöglicht werden. Jedoch auch in diesem Fall ist die Einbindung dieser
Gemeinschaften in ein nationales Netzwerk wünschenswert, selbst wenn dieses
Netzwerk nicht Teil von +enc sein
sollte.
7.7.
Falls in einer
bestimmten Nation überhaupt kein Netzwerk existiert bzw. sich auch
längerfristig keine Integration zwischen +enc und dem einem
bestehenden Netzwerk ergibt, sollen die +enc Gemeinschaften ihr eigenes Nationales Netzwerk einrichten.
7.8.
Falls in einem Land mehrere Netzwerke bestehen
und die +enc
Gemeinsschaften sich auf diese verteilen, soll nach Prozessen einer
Zusammenführung dieser Netzwerke getrachtet werden. Falls dies für absehbare
Zeit nicht realistisch ist, sind von Land zu Land verschiedene Lösungen
entsprechend der bereits genannten Prinzipien zu suchen.
7.9.
Ziel der Zusammenarbeit der +enc Gemeinschaften innerhalb einer
Nation ist, entsprechend der Entwicklung der einzelnen Gemeinschaften die:
-
verbindliche Beziehungen und
intensive Zusammenarbeit unter den Gemeinschaften,
-
gegenseitige Unterstützung gemäß
ihrer geistlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten
-
pastorale Umsetzung der gemeinsamen
Werte von +enc unter den kulturellen und kirchlichen Gesichtspunkten des
jeweiligen Landes – wobei keine völlig einheitliche Sicht in allen Lehrfragen
erforderlich ist.
-
Durchführung von gemeinsamen
Ausbildungsprogrammen
-
gemeinsame Vertretung der +enc Gemeinschaften gegenüber den
Kirchen und der Gesellschaft
-
gemeinsamen Außendienste der +enc Gemeinschaften im jeweiligen Land.
7.10.
Die Leitung des Nationalen
Netzwerks liegt bei einem Nationalen Rat, der über all diese Verantwortungen
entscheidet. Jede Gemeinschaft entsendet 2 Repräsentanten in den Nationalen
Rat. Für jeweils 3 Jahre werden mindestens 2 Nationale Koordinatoren gewählt,
die dem Rat vorstehen. Der Rat entsendet 2 Repräsentanten in den Europäischen
Rat.
7.11.
Es ist die Aufgabe der Leiter in den +enc Gemeinschaften
den Mitgliedern ein Bewusstsein der Zugehörigkeit zur Nationalen Ebene zu
vermitteln.
7.12.
Wir ermutigen die +enc Gemeinschaften
die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaften und Gruppen im Land zu suchen,
die zwar nicht zu +enc gehören, jedoch die Werte von +enc im Wesentlichen teilen. Auf diese
offenen Beziehungen und freien Koalitionen um der Sache willen legen wir in +enc sehr viel Wert. Daneben kann so auch die Tür für einen
späteren Anschluss solcher Gruppen an +enc offen gehalten werden.
7.13.
Die Nationalen Netzwerke von +enc sollen sich
um intakte Beziehungen mit den jeweiligen kirchlichen Leitungsorganen, den
Erneuerungsbewegungen und den ökumenischen Initiativen und Institutionen
bemühen. Sie sollen in Einmütigkeit mit diesen für das Reich Gottes arbeiten.
Dies erfordert nicht, dass die +enc Gemeinschaften automatisch alles gutheißen, wofür die
jeweiligen Obrigkeiten und Organisationen im Detail eintreten.
8.
Das
Europäische Netzwerk von +enc
8.1.
Alle
Gemeinschaften zusammen bilden das Europäische Netzwerk.
Das Netzwerk ist mehr als die Summe der Gemeinschaften. Die Führung durch den
Heiligen Geist und das gemeinsame
Zeugnis für Christus bewirken die Identität als große Familie unter dem einen
Vater.
8.2.
Die
Aufgaben des Europäischen Netzwerks:
-
Hilfestellung bei der Entwicklung
Nationaler Netzwerke.
-
Sorge um entsprechende
Kommunikation und gegenseitige Unterstützung zwischen den Nationalen Netzwerken.
-
Koordination europaweiter
missionarischer Aktivitäten.
-
Verbindung zu den Aktivitäten von
RELaY.
-
Hilfestellung für lokale
Gemeinschaften durch Gemeinschafts-Beratungs-Teams, falls diese Hilfe von
Seiten des Nationalen Netzwerks aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet
werden kann.
-
Organisation von verschiedenen
Lehrprogrammen (z.B. COLT), um den Leiter der Gemeinschaften eine gemeinsame
Vision und ein gemeinsames Verständnis für verschiedene Lehrfragen zu
vermitteln.
-
Vertretung der Gemeinschaften auf
der internationalen Ebene gegenüber den internationalen kirchlichen
Leitungsstrukturen (z.B. Vatikan), gegenüber den internationalen Organisationen
der charismatischen Erneuerung (z.B. ICCRS, ICC), gegenüber den europaweiten
interkonfessionellen und ökumenischen Organisationen (z.B. Europäische
Evangelische Allianz, Ökumenischer Weltrat der Kirchen) bzw. gegenüber den säkularen
Institutionen auf Europäischer Ebene (z.B. EU)
-
Hilfestellung in den verschiedenen
Regionen Europas bei der Umsetzung der „ökumenischen Perspektive“ von +enc
-
Hilfestellung beim Austausch der
Ressourcen und Gaben zwischen den Gemeinschaften in den verschiedenen Regionen
Europas.
8.3.
Die jährliche +enc Gemeinschaftsleiter
Konferenz
·
Diese jährlich stattfindende Konferenz
der Leiter der +enc Gemeinschaften
ist das Herzstück des Netzwerks. Diese Konferenz ist für den Zusammenhalt von +enc so wichtig, dass alle
Gemeinschaften aufgefordert sind mindestens durch einen Repräsentanten an der
Konferenz teilzunehmen. Ein unbegründetes und unentschuldigtes Fernbleiben von
dieser Versammlung während zwei aufeinander folgender Jahre stellt die weitere
Mitgliedschaft einer Gemeinschaft bei +enc
in Frage.
·
Diese Konferenz soll das
Bewusstsein gemeinsamer Trägerschaft des Netzwerks durch die Gemeinschaften
verankern. Im Rahmen der Zeiten des gemeinsamen Lobpreises, der Fürbitte, der
gegenseitigen geistlichen Dienste, durch die Lehren, durch das prophetische
Wort und den Austausch über Erkenntnisse und Erfahrungen sollen die familiären
Beziehungen der Leiter untereinander gefördert
werden. In seltenen Fällen, immer dann, wenn fundamentale Veränderungen
für +enc bevorstehen, wird die
Konferenz auch zum Ort der Klärung und Entscheidungsfindung.
8.4.
Der “+enc Rat” (“The +enc Council”
·
Jedes Nationale Netzwerk entsendet
zwei Repräsentanten in den “+enc Rat”. Länder mit mehr als 15 Mitgliedsgemeinschaften, können einen
weiteren Repräsentanten in den “+enc Rat” entsenden. Die
Länder-Repräsentanten sind für eine Dienstperiode von 3 Jahren bestellt und
treffen sich mindestens einmal im Jahr.
·
Die Aufgaben des +enc
Rates
-
Entscheidung über das
Arbeitsprogramms für den +enc Rat
-
das Entscheidungsgremium für
sämtliche visionäre, lehrmäßige und strukturelle Richtungsentscheidungen, außer
wenn fundamentalste Änderungen anstehen.
-
das Entscheidungsgremium für die praktische
Umsetzung der Beschlüsse, sofern dies nicht dem +enc Exekutiv Komitee
überantwortet wurde.
-
überschaut die Entwicklung des
Netzwerks,
-
entscheidet über alle Projekte und
Versammlungen, v.a. auch über das Programm der jährlichen
Gemeinschaftsleiter-Konferenz
-
bestellt das +enc Exekutiv Komitee, erteilt konkrete Arbeitsaufträge und
überwacht deren Umsetzung.
-
entscheidet über das jährliche
Budget entsprechend der Budgetvorlage durch den Finanz-Koordinator, nimmt die
jährliche Budget-Abrechnung entsprechend des
Berichts der Rechnungsprüfer entgegen und spricht nach eingehender
Prüfung die Entlastung des Finanz-Koordinators aus.
-
Letzte Instanz zur Schlichtung von
Konflikten zwischen Nationalen Netzwerken und für Konflikte zwischen lokalen
Gemeinschaften für den Fall, dass diese nicht im Rahmen des zuständigen
Nationalen Netzwerks gelöst werden konnten.
8.5.
Das Exekutiv Komitee
8.5.1. Die
Mitglieder des +enc Rates wählen mit qualifizierter
Mehrheit (2/3) einen Vorsitzenden und zwei Co-Vorsitzende, die sowohl dem +enc
Rat, als auch dem Exekutiv Komitee sowie der jährlichen
Leiterkonferenz vorstehen. Falls der Bedarf besteht kann der Europäische
Rat mit einfacher Mehrheit (51%) darüber hinaus auch andere +enc Ämtern berufen: z.B.:
Schatzmeister, Außenminister, Verwalter, Konferenzkoordinator, Studienleiter
für COLT und andere Ausbildungsvorgänge, Koordinator für Kommunikation usw.
Ihre Berufung gilt für
Zusätzlich
wählt der +enc Rat mit einfacher
Mehrheit (51%) zwei Rechnungsprüfer,
welche die Finanzgebarung von +enc zu
prüfen haben.
8.5.2. Der
Vorsitzende des Exekutiv Komitee ist
der offizielle “Sprecher” von +enc.
Er soll darauf achten, dass sowohl der +enc Rat, als auch das Exekutiv
Komitee dem gesunden Wachstum von +enc
dienen und ihre Arbeit gemäß des Selbstverständnisses und der
Grundvereinbarungen verrichten. Er soll sicherstellen, dass die Strukturen von +enc entsprechend funktionieren und
dass die einzelnen Gemeinschaften ihren Platz im Netzwerk finden. Er beruft die
Treffen des +enc Rates ein und sorgt dafür, dass die notwendigen Beschlüsse
gefasst werden. Er bereitet die Arbeitstreffen des Exekutiv Komitees vor und stellt sicher, dass die Beschlüsse des
Rates durch das Komitee praktisch umgesetzt werden. Er ist der
Hauptrepräsentant von +enc nach
außen und sorgt für guten Beziehungen zu den verschiedenen Kirchenleitungen,
anderen Gruppierungen und gesellschaftlichen Organen.
8.5.3. Die
beiden Co-Vorsitzenden des +enc Rates bilden zusammen mit dem
Vorsitzenden das Team der Europäischen Koordinatoren von +enc. Im
Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden übernehmen sie alle seine Agenden.
8.5.4.
Die Verantwortungsbereiche des +enc
Exekutiv Kommittes sind:
-
Planung und Administration der
Konferenzen,
-
Planung und Administration der
gemeinsamen +enc Projekte,
-
Anleitung und Begleitung der Arbeit
der ACTS-Teams,
-
Verwaltung der europäischen
Finanzen,
-
Kommunikation innerhalb des
gesamten Netzwerks,
-
Vorletzte Instanz zur Schlichtung
von Konflikten auf europäischer Ebene,
-
Repräsentanz von +enc nach außen auf internationaler
Ebene.
-
Vorschlag für das Arbeitsprogramm
des +enc Rates
-
Planung
und Durchführung von COLT und anderen Ausbildungsprogrammen
8.5.5.
Die
ACTS-Teams (Assistance+Consulting+Teaching+Support) verstehen
sich als mobile Hilfsdienste beim Aufbau des Netzwerks. Sie kontaktieren
Gruppen und ebnen ihnen den Weg zu +enc.
Sie ermutigen, unterstützen und lehren diese Gemeinschaften und helfen beim
Aufbau Nationaler Netzwerke. Die ACTS-Teams und ihre Teamleiter arbeiten unter
der unmittelbaren Supervision des Vorsitzenden. Für ihre pastorale und
apostolische Arbeit sind sie letztlich dem +enc Rat direkt verantwortlich.
8.5.6.
Der Ausbildungsleiter (Teaching
Coordinator) ist verantwortlich für den Inhalt der
Lehrkurse von +enc sowie für die
entsprechenden Elemente der Bildungsprogramme (Arbeitsunterlagen für das
Selbststudium, Mentoring, Aufbau von Studien- und Austauschgruppen, Formen der
Rückmeldung und der Rechenschaft über die Absolvierung der Ausbildung, Elemente
der Ausbildung im nationalen und regionalen Kontext, Aufbau spezieller
Ausbildungsgruppen, u.s.w.).
8.5.7.
Der
Konferenz Koordinatior (Conference Coordinator) ist
verantwortlich für alle +enc Konferenzen. Er soll die
entsprechenden Beschlüsse des +enc Rates bezüglich Programm, Form und Lokalität umsetzen. Der Konferenz
Koordinator ist letztverantwortlich für alle praktischen Aspekte und arbeitet
dabei eng mit dem +enc Administrator
und den entsprechenden
Konferenz-Teams zusammen.
8.5.8.
Der
+enc Administrator steht dem Exekutiv Komitees für die praktischen Details der Administration
von +enc zur Seite und ist dem Komitee für seine Arbeit auch direkt
verantwortlich.
8.5.9.
Der Kommunikations Koordinator (Communications
coordinator) sorgt für den entsprechenden Informationsfluss
innerhalb von +enc, zwischen den verschiedenen Nationalen
Netzwerken, zwischen den Mitgliedern des +enc Rates, zwischen dem Konferenz Koordinator und den
Konferenzteilnehmern. Der Kommunikations Koordinator versorgt die
Mitgliedsgemeinschaften mit allen notwenigen Informationen über etwaige
Entwicklungen in +enc. Er ist
für seine Arbeit dem Exekutiv Komitee verantwortlich.
8.5.10.
Der
Finanz-Koordinator (Financial Coordinator) ist verantwortlich für die jährliche
Erstellung eines Budgetplanes, entsprechend der finanziellen Nöte und basierend
auf die zu erwartenden Eingänge. Er überwacht die Buchhaltung. Für
seine Finanzplanung benötigt er die Beratung mit allen Mitgliedern des Exekutiv Komitees, besonders den
andauernden Austausch mit dem +enc Administrator.
Für seine Arbeit ist er dem +enc
Rat direkt
rechenschaftspflichtig.
8.5.11.
Die
Finanzverwaltung von +enc.
·
Ab der „Vorläufigen Mitgliedschaft“
zahlen alle Gemeinschaften 3% ihres jährlichen Einkommens auf ein gemeinsames +enc Konto ein. Derzeit wird dieses
Konto in Wien verwaltet.
·
Vom
europäischen +enc Konto werden alle
Zahlungen für die diversen +enc
Aktivitäten geleistet, die sich nicht selbst tragen können: z.B.: Reisen der ACTS-Teams, finanzielle Aufwendungen der
Mitglieder des +enc Rates, der Mitarbeiter des
Exekutivs bzw. anderer Mitarbeiter, die im Auftrag des Exekutivs arbeiten,
Sonderunterstützung für Konferenzteilnehmer usw.
·
Vom
europäischen +enc Konto werden, in Rücksprache mit den
zuständigen ACTS-Teams und auf Anweisung durch den Finanz-Koordinator bestimmte
Aufwendungen für Nationale Aktivitäten bezahlt, falls noch kein
Nationales Netzwerk etabliert ist.
·
Wenn in einem Land ein voll
etabliertes Nationales Netzwerk besteht, werden die Finanzbeiträge dieser
Gemeinschaften über ihr eigenes Nationales Netzwerk eingesammelt. Die Hälfte
dieser Sammlung wird an das internationale Konto abgeliefert, die andere Hälfte
für die Belange des Nationalen Netzwerks verwendet.
·
Falls das Nationale Netzwerk eines
Landes die Arbeit von +enc finanziell nicht unterstützen will, die +enc
Gemeinschaften dennoch in diesem Netzwerk mitarbeiten und dort auch bereits
finanzielle Verantwortung mittragen, so sind von diesen Gemeinschaften nur
eineinhalb Prozent (11/2 %) ihres Einkommens an +enc zu entrichten.
9.
Der Hilfsverein
·
Der Hilfsverein „+enc – Verein zur Förderung der
christlichen Versöhnungsarbeit in Europa“ dient als internationaler
Rechtsträger der Agenden von +enc.
·
Alle aktuellen Mitglieder im
Europäischen Rat sind automatisch Mitglieder des Vereins und bilden die Generalversammlung.
Die 3 aktuellen Europäischen Koordinatoren und der jeweilige Finanz-Koordinator
bilden den Vorstand des Vereins.
·
Bis zur Errichtung dieses Vereins
werden die Agenden von +enc über den
Hilfsverein des Österreichischen Verbundes (+enc National Network for Austria) abgewickelt.