Andreas Laun

 Zur „Homoehe“ anlässlich der Absichten der Österreichischen Volkspartei laut „Perspektivengruppe“

 

In vielen Ländern will man, in anderen Ländern hat man bereits ein „Rechtsinstitut“ für homosexuelle Paare eingerichtet. In jüngster Zeit hat sich auch die Österreichische Volkspartei bemüßigt gefühlt, in dieser Frage dem sozialistischen Koalitions-Partner entgegenzukommen, und hat deswegen den berühmten „ersten Schritt“ getan, dem vermutlich andere Schritte früher oder später folgen werden.

Das Thema wird von der mächtigen, international agierenden „Homo-Lobby“ in den Medien so vorangetrieben, dass sich kaum eine Partei mehr getraut zu widersprechen und lieber das Risiko auf sich nimmt, Wählerstimmen, vor allem christliche, zu verlieren.

Eingeleitet wird die Forderung nach einer Art „Homoehe“, oder wie immer man es nennen mag, immer und überall mit dem edlen, einleuchtenden Prinzip: Wir wollen alle Diskriminierung, jede Benachteiligung ausmerzen! Und wer wollte dies nicht und getraute sich da auch noch zu sagen? So auch das Propgramm der Österreichischen, ehemals christlichen Volkspartei in ihrem Perspektiven-Papier:

Gerechtigkeit für hs. Paare soll durch die Einrichtung eines Rechtsinstituts erreicht werden, das den Betroffenen „Rechtssicherheit“ geben wird.  Es soll sich zwar von der Ehe deutlich unterscheiden, aber doch manche Elemente des Eherechts enthalten.

Erstaunlich dabei ist: Das Dokument der Partei sagt kein Wort darüber, worin denn die „Diskriminierung“ oder „Benachteiligung“ bestehen. Dann spricht es ziemlich unscharf vom „Bedürfnis“ der Betroffenen, die sich „für ihre Lebenssituation Rechtssicherheit“ wünschen, weil sie „füreinander Verantwortung übernehmen wollen“. Wiederum nicht gesagt wird, worin denn die „Rechtsunsicherheit“, die man beseitigen will, bestehen soll? Weiter unten ist dann die Rede vom „Erbrecht“ und dem „Sozialversicherungsrecht“, das für hs. Paare wie für Ehepaare gelten soll, und man man fragt sich verwundert: Ist es das, besteht in diesen Bereichen die gemeinte „Rechtsunsicherheit“, die man beseitigen will?

Weil nicht zu erkennen ist, worauf der Vorschlag wirklich abzielt und alle angeführten Argumente einer kritischen Sichtung nicht standhalten, muss man sagen:

Es gibt keinen Handlungsbedarf im Sinn einer rechtlich gesicherten hs. Partnerschaft, weil es keine „Diskriminierung“ hs. Paare gibt! Menschen mit hs. Neigungen haben in Österreich alle Rechte österreichischer Staatsbürger (und sollen sie haben!), für Sonderrechte und Privilegien hingegen gibt es keinen Grund.

Es gibt auch keine „Rechtsunsicherheit“, der Menschen mit hs. Neigungen im Unterschied zu allen anderen Österreichern ausgesetzt wären.

Begründet das „Bedürfnis“ der Betroffenen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? Worauf bezieht sich dieses „Bedürfnis“ wirklich? Beseitigung der „Rechtsunsicherheit“? Aber welche Rechtsunsicherheit ist denn gemeint? Welch anderes „Bedürfnis“ gäbe es sonst noch? Ist es das Bedürfnis nach materieller „Begünstigung“? Dieses „Bedürfnis“ haben, mit Verlaub gesagt, ziemlich viele Menschen, um nicht zu sagen „alle“, aber es wäre lächerlich zu denken, ein Bedürfnis nicht zu erfüllen wäre ipso facto ungerecht!

In Diskussionen wird mit einer eigenartigen Regelmäßigkeit das Beispiel des „Besuchsrechtes“ genannt: Der Partner in einer hs. Beziehung könne seinen Freund im Spital nicht besuchen! Wer so argumentiert, scheint in einem „anderen Land“, nicht in Österreich zu leben: Erstens werden Krankenbesuche praktisch nicht kontrolliert, außer auf bestimmten Stationen. Dort aber genügt ein Wort des Kranken oder gar ein unterschriebener Zettel, im Notfall notariell beglaubigt - und die Türe öffnet sich! Dafür bedarf es wahrhaftig keines neuen Gesetzes.

Bleibt noch das Erbrecht und Sozialversicherungsrecht. Wiederum absurd: Die Erbschaftssteuer läuft aus, ist also abgeschafft. Und was die Sozialversicherung betrifft: Zwei Männer, die zusammen leben, können beide arbeiten gehen. Also sind sie ohnehin finanziell besser gestellt sowohl als diejenigen die allein leben als auch die Familien. Darüber hinaus können die beiden hs. Partner jeder für sich seine die nötigen Versicherungsjahre selbst erwerben. Dass die Frau beim Mann „mitversichert“ ist, ist ja nur darin begründet und nur deswegen gerecht, weil sie wegen der für die Allgemeinheit so wichtigen Erziehung der Kinder eine Zeit lang keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann. Diese Begründung fällt bei homosexuell lebenden Menschen weg. Warum sollten also andere Menschen für sie mitzahlen und ihre fehlenden Einzahlungen in den gemeinsamen Topf ersetzen?

Die ÖVP will Ungerechtigkeit und Diskriminierung beseitigen? Wenn sie das geplante Rechtsinstitut schaffen sollte, schafft sie auf jeden Fall ein „neues Unrecht“: Was ist mit all den anderen Österreichern, die eine solche mit Vorteilen verbundene „Partnerschaft“ eingehen und „Verantwortung für einen anderen Menschen übernehmen“ wollen? Hilft ihnen die „öffentliche Hand“ nur, wenn sie dabei hs. Beziehungen pflegen? Darf man sie diskriminieren, weil sie dies nicht wollen? 

Oder gehet es bei dem geplanten Gesetz nur darum, dass das zur Pflicht wird, was sie ohnehin wollen? Denn das Partei-Papier spricht auch von den Pflichten derer, die in dem neuen „Rechtsinstitut leben wollen, und sagt: Die Partner „verpflichten sich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Unterhalt“. Und dafür brauchen sie ein Gesetz? Das tun auch viele, viele andere Menschen ohne Ehe und ohne Rechtsinstitut: gemeinsam leben und einander erhalten? Und wiederum: Müsste dieses „Rechtsinstitut“ nicht für alle offen sein, die eben das wollen?

Aus dem Umstand, dass das Dokument der ÖVP keine anderen, besseren (oder „weniger schlechten“) Gründe für die Errichtung eines solchen Partnerschafts-Gesetzes nennt als die genannten, ist zu schließen: Es gibt keine anderen Gründe, sonst hätte man sie sicher genannt!

Mit Religion hat das alles nicht unmittelbar zu tun, sondern zunächst einmal nur mit gesundem Hausverstand und Rechtsempfinden. Geschähe den hs. Menschen wirklich Unrecht, sollten und würden Christen „Gerechtigkeit für alle“ fordern, nicht nur für die katholische oder sonst wie religiös denkende Bevölkerung!

Denn vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich und sollen, von besonderen Gründen abgesehen, auch gleich behandelt werden.

Jede Ungleich-Behandlung eines Bürgers muss einleuchtend begründet sein: vom Allgemeinwohl her oder in Hinblick auf seine Notlage, besonders wenn sie unverschuldet ist. Der Umstand, dass jemand „homosexuell“ lebt, stellt aber weder einen Nutzen für die Allgemeintheit dar noch handelt es sich dabei um eine Not, die abzufedern Aufgabe der Allgemeinheit wäre. Darum bekämpfen Christen dieses geplante Gesetz:

 

 

Dass sich dieser Einsicht Atheisten, ideologisch verblendet, widersetzen, ist absurd genug, aber dass jetzt auch Christen anfangen dafür blind zu werden, ist schlimm.